INTERNATIONALE ARBEITSVERHÄLTNISSE
In dem Maß, wie der Unternehmer und auch die Privatperson international mobil sind, werden auch die Arbeitsverhältnisse in einem Unternehmen zunehmend international ausgerichtet. Dies betrifft Führungspersonal auf unterschiedlichen Hierarchiestufen, aber auch die reguläre Belegschaft, wenn diese im Rahmen von temporären Projekten im Ausland oder regelmäßig wiederkehrenden Wartungs- und Instandhaltungseinsätzen bei internationalen Kunden den traditionellen Betriebsbereich verlassen.
Für unsere Unternehmermandanten stellen sich vielfältige Fragen, etwa zur Maßgeblichkeit des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes während des Auslandseinsatzes, zur Berücksichtigung von gesetzlichen und unternehmensspezifischen Arbeitssicherheitsvorschriften oder zu den Umständen der (Re-) Integration des entsandten Mitarbeiters.
Aufgrund unseres interdisziplinären Beratungsansatzes können wir auch in diesem Bereich unseren Mandanten die arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Beratung aus einer Hand gewährleisten.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die vertragsrechtliche und kollektivarbeitsrechtliche Ausgestaltung des Personaleinsatzes im Ausland, die Umsetzung gesetzlicher und unternehmenseigener Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Datenschutz sowie das Führen von gerichtlichen Streitigkeiten anlässlich des Auslandseinsatzes.