INTERNATIONALES STEUERRECHT
Nicht nur Unternehmen sind heute in ihrer Tätigkeit und Wertschöpfung global aufgestellt und unterhalten Tochterunternehmen, ein Joint Venture, Niederlassungen, Repräsentanzen oder lediglich eine Vertriebsorganisation in ausländischen Märkten. Auch viele Privatpersonen sind international mobil, haben mehrere Wohnsitze oder unterhalten Vermögenswerte in verschiedenen Ländern dieser Erde.
Damit bewegen sich viele unserer Mandanten in unterschiedlichen nationalen Steuersystemen, die nicht harmonisiert sind und die vielmehr jedes für sich den Steueranspruch gegenüber dem Steuerbürger erhebt.
In diesem Umfeld beraten wir insbesondere zu grenzüberschreitenden Investitionen und Unternehmenskäufen (inbound und outbound) und Umstrukturierungen unter Beteiligung ausländischer Rechtsordnungen, zu Funktionsverlagerungen ins Ausland und vor allem zum Wegzug und Zuzug von Unternehmen und Privatpersonen. Neben der Gestaltung dieser Projekte erstellen wir Gutachten, vermitteln und verhandeln mit den Finanzbehörden und setzen selbstverständlich die Ansprüche unserer Mandanten auch in Gerichts-, Schieds- und Verständigungsverfahren durch.
Für diese Arbeit können wir international auf ein Netzwerk unabhängiger Steuerrechtskollegen im Rahmen unseres ALLIOTT-Verbundes und unserer langjährig gewonnenen best-friends-Kanzleien zurückgreifen.