ARBEITSRECHT
Arbeitsrecht bedeutet für uns primär die vorausschauende Konzeption von betriebsoptimierten und fairen Arbeitsstrukturen und -bedingungen. Denn sie sind in der Praxis vielfach wirtschaftlich zielführender. Dies gilt für die Vertragsgestaltung bei Führungskräften oder von betrieblichen Vergütungsmodellen gleichermaßen, wie für den Umstrukturierungsprozess oder die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung. Mit diesem Verständnis sind wir Ihr Partner zur optimalen Umsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Themen. Wir sind aber ebenso bereit, Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen, ob in der Tatsacheninstanz oder in der Revision zum Bundesarbeitsgericht.