ARCHITEKTEN & INGENIEURE
Die unternehmerische Tätigkeit von Freiberuflern, insbesondere von Architekten und Ingenieuren, unterliegt in vielen Aspekten strengeren gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, als dies für andere Unternehmer gilt. Diese Aspekte, die auch Gegenstand unserer Gestaltungslösungen im Rahmen der Beratung sind, greifen wir auf und geben Ihnen dazu an dieser Stelle gesonderte, spezifische Informationen.