ARCHITEKTEN & INGENIEURE2021-08-06T14:17:39+02:00

ARCHITEKTEN & INGENIEURE

Die unternehmerische Tätigkeit von Freiberuflern, insbesondere von Architekten und Inge­nieuren, unterliegt in vielen Aspekten strengeren gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, als dies für andere Unternehmer gilt. Diese Aspekte, die auch Gegenstand unserer Gestal­tungslösungen im Rahmen der Beratung sind, greifen wir auf und geben Ihnen dazu an die­ser Stelle gesonderte, spezifische Informationen.

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